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Rubrik: Radioaktivitaet
| Stichwort: Strahlenschutz
Umweltlexikon-online.de: Strahlenschutz

Der Strahlenschutz regelt den Umgang und die Lagerung radioaktiver Stoffe und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender
Strahlung ist Energie, die in Form von Wellen bzw. Teilchen ausgesandt wird. Als Strahlung bezeichnet man die elektromagnetische Strahlung dazu gehören Radiowellen, Mikrowellen, Infrarotstrahlung, Licht, UV-Strahlung, Röntgenstrahlung, Gammastrahlung, und die beim radioaktiven Zerfall entstehende Teilchenstrahlung, wozu Alphastrahlung, Betastrahlung und Neutronenstrahlung gerechnet werden (ionisierende Strahlung).
Strahlung
zum Schutz von Einzelpersonen (somatische Strahlenschäden), deren Nachkommen (genetische Strahlenschäden) und der Bevölkerung insgesamt (
Die K. wird verwandt, um die Gesamtstrahlenbelastung von Bevölkerungsgruppen (Kollektiv) anzugeben.
Kollektivdosis
). Grundlage des Strahlenschutzes ist die Strahlenschutz-
siehe Rechtsverordnung.
Verordnung
(StrlSchV), in der auch die
Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen.
Grenzwerte
für Dosen (
Die Strahlendosis gibt im Zusammenhang mit Radioaktivität bzw. ionisierender Strahlung die Strahlungsmenge an, die von einem bestrahlten Körper aufgenommen wurde.
Strahlendosis
), Aktivitäten und Kontaminationen festgelegt sind. Ein für den Strahlenschutz sehr wichtiger Grundsatz ist §28 der StrSchV. Er besagt, dass jeder, der mit ionisierender
Strahlung ist Energie, die in Form von Wellen bzw. Teilchen ausgesandt wird. Als Strahlung bezeichnet man die elektromagnetische Strahlung dazu gehören Radiowellen, Mikrowellen, Infrarotstrahlung, Licht, UV-Strahlung, Röntgenstrahlung, Gammastrahlung, und die beim radioaktiven Zerfall entstehende Teilchenstrahlung, wozu Alphastrahlung, Betastrahlung und Neutronenstrahlung gerechnet werden (ionisierende Strahlung).
Strahlung
umgeht, verpflichtet ist, jede unnötige
Anderer Begriff für die Strahlenbelastung durch ionisierende Strahlung, der wir v.a. durch Atomwaffentests, Medizin (Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin, Strahlentherapie), Kernkraftwerke (Atommüll, Brennstoffkreislauf, Wiederaufarbeitung, Tschernobyl) und natürliche Radionuklide (natürliche Strahlenbelastung, Radon, Radioaktive Baustoffe) ausgesetzt sind.
Strahlenexposition
von Personen, Sachgütern und
Der Begriff der Umwelt ist geprägt durch die anthropogene Sichtweise des Menschens. Umwelt ist danach definiert, als dem Menschen umgebende Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) und aller darin lebenden Organismen.
Umwelt
zu vermeiden bzw. nach dem
Im Gegensatz zum Stand der Technik bezeichnet der S. einen technischen Entwicklungsstand, bei dem Verfahren und Einrichtungen in Versuchs- und Pilotanlagen erprobt werden, jedoch eine Umsetzung im großtechnischen Betrieb noch aussteht.
Stand von Wissenschaft und Technik
so gering wie möglich zu halten.
Personen, die beruflich mit ionisierender
Strahlung ist Energie, die in Form von Wellen bzw. Teilchen ausgesandt wird. Als Strahlung bezeichnet man die elektromagnetische Strahlung dazu gehören Radiowellen, Mikrowellen, Infrarotstrahlung, Licht, UV-Strahlung, Röntgenstrahlung, Gammastrahlung, und die beim radioaktiven Zerfall entstehende Teilchenstrahlung, wozu Alphastrahlung, Betastrahlung und Neutronenstrahlung gerechnet werden (ionisierende Strahlung).
Strahlung
umgehen, sind zum Tragen von Dosimetern verpflichtet. Oft ist es sinnvoll, zusätzlich Dosisleistungsmeßgeräte (Geigerzähler) einzusetzen. Sie geben direkte Auskunft über die Intensität eines Strahlenfeldes und können somit frühzeitig vor einer zu großen
Anderer Begriff für die Strahlenbelastung durch ionisierende Strahlung, der wir v.a. durch Atomwaffentests, Medizin (Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin, Strahlentherapie), Kernkraftwerke (Atommüll, Brennstoffkreislauf, Wiederaufarbeitung, Tschernobyl) und natürliche Radionuklide (natürliche Strahlenbelastung, Radon, Radioaktive Baustoffe) ausgesetzt sind.
Strahlenexposition
warnen.
Für den Strahlenschutz gelten die drei As: Großer Abstand von der Strahlenquelle, gute
A. nennt man Schutzeinrichtungen, die insb. Menschen vor ionisierender Strahlung schützen sollen.
Abschirmung
und geringe Aufenthaltsdauer.