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Rubrik: Natur_Artenschutz
| Stichwort: MAB-Biosphärenreservate
Umweltlexikon-online.de: MAB-Biosphärenreservate
Das Programm "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB)wurde während der "UN Conference on the Human Environment" in Stockholm aus der Taufe gehoben. Die Problematik der Mensch-
Der Begriff der Umwelt ist geprägt durch die anthropogene Sichtweise des Menschens. Umwelt ist danach definiert, als dem Menschen umgebende Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) und aller darin lebenden Organismen.
Umwelt
-Beziehungen war offensichtlich geworden. Mit dem
Internationales UNESCO-Programm zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur- und Kulturlandschaften, mit dem Leitthema "Mensch und Biosphäre" (MAB), das im Oktober 1970 beschlossen wurde.
MAB-Programm
wurde erstmals ein internationales Umweltforschungsprogramm geschaffen, welches Nutzung und Schutz der natürlichen
Der Begriff Ressourcen bezeichnet die Gesamtheit aller natürlichen Rohstoffe oder Mittel um bestimmte Aufagben zu lösen.
Ressourcen
durch den Menschen zum Ziel hatte. Biosphärenreservate sind eine Umsetzung dieses Programms. Biosphärenreservate nach dem
Der Bund als Rahmengesetzgeber hat das B. am 20.12.1976 erlassen (letzte Änderung vom 21. September 1998; BGBl. I 1998 S. 2994).
Bundesnaturschutzgesetz
1998 hat der Gesetzgeber das "Biosphärenreservat" als eigene Schutzgebietskategorie (wie Nationalparke, Naturschutzgebiete,
L. sind Landschaftsräume, die zur Sicherung eines leistungsfähigen Naturhaushalts, zur Erhaltung ihres Erholungswertes, ihrer landschaftlichen Eigenart und biologisch-ökologischen Vielfalt gegen verunstaltende oder schädigende Eingriffe geschützt sind.
Landschaftsschutzgebiete
etc.) in das
Der Bund als Rahmengesetzgeber hat das B. am 20.12.1976 erlassen (letzte Änderung vom 21. September 1998; BGBl. I 1998 S. 2994).
Bundesnaturschutzgesetz
aufgenommen. Auch nach der Wiedervereinigung wurde eine solche Schutzkategorie in den Naturschutzgesetzen einiger der neuen Bundesländer verankert. Eine Aufnahme dieser Kategorie in das Rahmenrecht des Bundes erschien daher zweckmäßig.
Die Voraussetzungen und die Schutzerfordernisse für Biosphärenreservate nach nationalem Recht ergeben sich aus § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes. Ein Biosphärenreservat nach § 25 muss nicht gleichzeitig ein UNESCO-Biosphärenreservat sein, wie es umgekehrt auch UNESCO-Biosphärenreservate geben kann, die anderweitig hoheitlich geschützt sind. Mit dem Schutz eines UNESCO-Biosphärenreservats auf der Grundlage des § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes lassen sich allerdings die Ziele des UNESCO-Programms "Der Mensch und die Biosphäre" in vorbildlicher Weise gebietsspezifisch umsetzen.
Beispielhaft sollen daher in ausgewählten Gebieten den so genannten Biosphärenreservaten die Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaften mit ihren kultur- und naturbetonten Elementen für den Menschen und mit dem Menschen in den Mittelpunkt gerückt werden. Der Erhalt und der weitere Ausbau eines weltumspannenden Netzes von Biosphärenreservaten steht heute im Mittelpunkt des MAB-Programms.
Im November 2002 gab es weltweit 425 UNESCO-Biosphärenreservate in 95 Staaten, davon 14 in Deutschland.
siehe auch Stichworte Biosphärenreservat und Tabelle Biosphärenreservate in Deutschland
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Stand: 4. Juli 2004
Erstellt: 21. Mai 2001