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Rubrik: Mobilitaet_Verkehr
| Stichwort: Verkehrsberuhigung
Umweltlexikon-online.de: Verkehrsberuhigung
Im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung, der Stadterneuerung und der kommunalen Verkehrsplanung sollen durch V. die negativen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs vermindert werden.Hauptziele der V. sind: die Erhöhung der Verkehrssicherheit (Verkehrsunfälle) durch Verringerung des Verkehrsaufkommens und der Geschwindigkeit (
Geschwindigkeitsbegrenzung), die Verminderung von
Straßenverkehrslärm und
Schadstoffen aus Kfz, die Verbesserung der Verkehrssituation durch mehr Gleichberechtigung zwischen
Auto,
Fußgänger und
Fahrrad.
V. ist eine wesentliche Maßnahme zur Steigerung der
Der Begriff der Umwelt ist geprägt durch die anthropogene Sichtweise des Menschens. Umwelt ist danach definiert, als dem Menschen umgebende Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) und aller darin lebenden Organismen.
Umwelt
- und Lebensqualität, zur Verbesserung des Wohnumfeldes und des Stadtbildes.
Um eine Verlagerung des Verkehrs in andere Straßen und Stadtteile zu verhindern, sind großflächige V.-Maßnahmen notwendig, begleitet von Anstrengungen, den motorisierten
Individualverkehr auf andere Verkehrsmittel, z.B. den
öffentlichen Personennahverkehr, zu verlagern.
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Stand: 12. Februar 2003
Erstellt: 5. Mai 2001