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Umweltlexikon-online.de: Geschwindigkeitsbegrenzung


In der Diskussion wird die G. im Kfz-Verkehr unterschieden nach einer G. innerhalb geschlossener Ortschaften und einem Tempolimit auf Landstraßen und Autobahnen.

Innerorts: 50 km/h, die geltende G., ist für Straßen in denen Menschen leben, Kinder spielen oder zur Schule gehen, sich ältere Menschen und Radfahrer bewegen, zu schnell. Rund 65% aller Unfälle mit Verletzten und Getöteten geschehen auf Innerortsstraßen, Opfer sind die o.g. Personengruppen (Verkehrsunfälle).

Nach großräumigen Versuchen mit einer G. auf 30 km/h, die zeigten, daß die Unfall- und Verletzungsgefahr deutlich sinkt, der Ausstoß giftiger Autoabgase um 10 bis 32% (Schadstoffe aus Kfz) abnimmt und der Lärmpegel (Straßenverkehrslärm) um etwa 30% zurückgeht (entspricht einer Halbierung der Automenge), hat der Deutsche Städtetag 1989 eine generelle Herabsetzung der Innerortsgeschwindigkeit auf 30 km/h (mit Ausnahme der Hauptverkehrsstraßen) gefordert. Dies hat der Bundesrat abgelehnt, den Kommunen jedoch weitgehend freie Hand bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen gegeben ( Verkehrsberuhigung ).

Eine generelle G. auf 100 km/h auf Autobahnen (bisher keine G., lediglich "Richtgeschwindigkeit" 130 km/h) und 80 km/h auf Landstraßen (bisher 100 km/h) ist im Hinblick auf Verkehrssicherheit und Umweltschutz dringend erforderlich. Die Durchschnittsgeschwindigkeit (Fahrgeschwindigkeit) auf Autobahnen nimmt von Jahr zu Jahr stetig zu (1991 = 130km/h).

Mit zunehmender Geschwindigkeit steigen die Unfallfolgen, der Energieverbrauch und die Schadstoffemissionen überproportional an. Etwa 20 bis 30% der Toten und Verletzen könnten noch leben bzw. gesund sein, die Stickoxid-Emissionen um ca. 23% gesenkt werden, und mindestens 11% des derzeitigen Treibstoffverbrauchs könnten durch eine G. eingespart werden. Mit Tempo 80/100 könnte außerdem der Gesamt-Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) um rund 8% gesenkt werden ( Treibhauseffekt ).

Seit Jahren fordern weite Kreise der Politik, der Polizei, der Verkehrs- und Umweltforschung und die Umweltverbände die Einführung eines Tempolimits, doch hat bisher der konservative Gesetzgeber - wider alle überzeugenden Erkenntnisse und Vernunft - die Einführung einer G. strikt abgelehnt. Außer in der BRD gelten in allen zivilisierten Ländern auf Autobahnen G. zwischen 88 km/h (USA) und 140 km/h, in den neuen Bundesländern gilt bis zur baulichen Angleichung an westdeutsche Autobahn-Verhältnisse die G. 100 km/h.

Die fehlenden G. in der BRD müssen wohl dem Einfluß der Automobilindustrie zugeschrieben werden, da inzwischen die Mehrheit der Bevölkerung für G. ist. 1991 sprachen sich 58% der West-Fahrer und 78% der Ost-Fahrer für eine allgemeine G. auf Autobahnen aus.

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Stand: 11. Februar 2003
Erstellt: 15. Mai 2001
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