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Umweltlexikon-online.de: Fußgänger


Der F.-Verkehr, nach wie vor die wichtigste Verkehrsart in den Städten, bewältigt unter Berücksichtigung der Neben- und Zwischenwege 80% aller Nahverkehrswege.

Dies ignorierend hat die Ausrichtung der Stadtverkehrsplanung auf den motorisierten Individualverkehr die F. seit Jahrzehnten vernachlässigt. Ihre Wege sind über Restflächen so gelegt, daß die F. den Autoverkehr möglichst wenig behindern. Bei den Kommunen müssen daher verstärkt die Rechte für F. eingefordert werden.

Bauliche Verkehrsberuhigungen werden als eine der wichtigsten Maßnahmen für die Förderung des F.-Verkehrs angesehen. In Ergänzung zum Anlegen von F.-Zonen soll durch die Schaffung von attraktiven Hauptfußwegachsen zwischen den Zentren und den sie umgebenden Wohngebieten oder zu den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs dem F.-Verkehr Vorrang eingeräumt und das Auto entsprechend zurückgedrängt werden.

Gehwegflächen müssen von den unzähligen Behinderungen, beispielsweise durch parkende Autos, freigehalten werden. Bei ausreichendem Platz und interessanter Umgebung werden die Gehwege auch für Aufenthalt und Kinderspiel genutzt. F.-Unterführungen müssen durch sichere und freundliche ebenderdige Überquerungen ohne lange Umwege ersetzt, die Ampelschaltungen auf kürzere Rotzeiten und längere Grünzeiten für Fußgänger eingestellt werden.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 senkt die hohe Zahl der Verkehrsunfälle mit verletzten und getöteten F., bei denen insbesondere Kinder, Jugendliche und ältere Menschen die Opfer sind (Verkehrsunfälle).

Lit.: Monheim, H.: Straßen für alle. Analysen und Konzepte für den Stadtverkehr der Zukunft, Hamburg 1990

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Stand: 15. Februar 2012
Erstellt: 15. Februar 2012
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