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Umweltlexikon-online.de: TA-Luft


Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft; erste Fassung 1974, letzte Aktualisierung 1986.

Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung von Anlagen ( Genehmigungsverfahren ) und zur nachträglichen Anordnung bei bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz . Die T. enthält Grundsätze für die Beurteilung von Projekten, Meßvorschriften sowie Emissionsgrenzwerte und Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe.

Die Grenzwerte sollen dem Stand der Technik entsprechen und müssen deshalb regelmäßig fortgeschrieben werden. Obwohl als Verwaltungsvorschrift nur für Behörden bindend, hat die Rechtsprechung die Verbindlichkeit der T. für die Genehmigungsverfahren dadurch erhöht, daß sie ihr den Rang einer vorweggenommenen Gutachteraussage zuweist. Durch die T. von 1986 wurden erstmals auch Fristen für die Nachrüstung von Altanlagen ( Altanlagensanierungsprogramm ) erlassen.


    @Umweltlexikon?
  • Immissionsgrenzwerte , Großfeuerungsanlagenverordnung
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Stand: 3. Juli 2004
Erstellt: 6. Mai 2001
Umweltlexikon-online.de ist ein Projekt des KATALYSE Institutes, Köln
in Kooperation mit der André Sepeur Medienberatung, Saarlouis
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