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Umweltlexikon-online.de: Rekultivierung


Unter R. versteht man die Wiederherstellung eines durch menschliche Eingriffe gestörten Gebietes (Natur- oder Kulturlandschaft), in dem der ursprüngliche Oberboden entfernt oder unbrauchbar gemacht worden ist. Eine R. ist gesetzlich vorgeschrieben.

Von der flächenmäßig größten Bedeutung ist die R. im Rheinischen Braunkohlenrevier in der Köln-Aachener Bucht (Braunkohle). Neben dem Braunkohletagebau müssen aber auch Kies-, Sand- und Tongruben sowie Torfabbaugebiete (Moor) rekultiviert werden.

Die R. besteht meist darin, daß die Abbauflächen ganz oder teilweise verfüllt werden, Erde auf den Rohboden ausgebracht und mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt wird. Da wegen der Verbauung von Bächen und Flüssen Rohböden (z.B. Kiesbänke) weitgehend verschwunden sind, sprechen sich viele Biologen gegen eine R. aller Kiesgruben aus, damit ein ausreichendes Angebot des Biotops Rohboden erhalten bleibt.


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Stand: 24. Februar 2012
Erstellt: 8. Mai 2001
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