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Rubrik: Landwirtschaft
| Stichwort: Freisetzungsrichtlinie
Umweltlexikon-online.de: Freisetzungsrichtlinie
Im April 1990 verabschiedete der EG-Ministerrat die Richtlinien 90/220 und 90/219 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen. Sie sollen europaweit den Umgang mit diesen Organismen regeln und sind in nationales Recht umzusetzen. Dieser Verpflichtung kamen bis zur Frist Oktober 1991 lediglich Dänemark, Großbritannien, die Niederlande und Deutschland (
Gentechnikgesetz) nach.
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Sammelbegriff für auf molekularbiologischen Erkenntnissen fußende Techniken zur Isolation, Synthese und Charakterisierung von genetischem Material und Mechanismen, die das Erbgut von Organismen betreffen.
Gentechnologie
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Stand: 15. Februar 2012
Erstellt: 15. Februar 2012