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Rubrik: Laerm
| Stichwort: Gehörschutz
Umweltlexikon-online.de: Gehörschutz
Vorrichtungen zum Schutze des menschlichen Gehörs vor einer Schädigung infolge von Schalleinwirkungen werden als G. bezeichnet. G. ist ein Mittel der passiven Lärmbekämpfung (
Unter I. werden diejenigen Maßnahmen zusammengefaßt, die den Schutz von Menschen, Pflanzen und Tieren sowie von materiellen Gütern vor schädlichen Einwirkungen gewährleisten sollen.
Immissionsschutz
) und kann sowohl aktiv als auch passiv wirken. Als passiven G. bezeichnet man Watte, G.-Stöpsel, G.-Kapseln, G.-Helme und im weiteren Sinne auch Schallschutzanzüge. Aktiver G. ist der Einsatz von Antilärm.
Mit dem G. läßt sich am Trommelfell eine Pegelminderung zwischen 30 und 40 dB erreichen. Die erreichbare Pegelminderung ist i.d.R. bei hohen Frequenzen größer als bei niedrigen.
Gemäß der Unfall-Verhütungsvorschrift Lärm müssen bei einem
Mit dem B. sollen subjektive Bewertungen unterschiedlichster Arten der Geräuschbelastung berücksichtigt werden.
Beurteilungspegel
von 85 dB(A) dem Arbeitnehmer persönliche Schallschutzmittel zur Verfügung gestellt werden. Ab einem
Mit dem B. sollen subjektive Bewertungen unterschiedlichster Arten der Geräuschbelastung berücksichtigt werden.
Beurteilungspegel
von 90 dB(A) besteht eine Benutzungspflicht für G. Obwohl das Tragen von G. an lärmintensiven Arbeitsplätzen (Arbeitsplatzlärm) vorgeschrieben ist, wird er häufig von den Betroffenen abgelehnt, da der G. als lästig empfunden wird und der Betroffene von der Außenwelt isoliert wird. Aus persönlichem Interesse sollte jedoch schon ab einem Pegel von 80 dB(A) G. getragen werden und dies nicht nur am
Arbeitsplatz, sondern z.B. auch bei lärmintensiven Freizeitbeschäftigungen wie Motorsport, Sportschießen etc.
Freizeitlärm
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Stand: 27. Mai 2001
Erstellt: 14. Mai 2001