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Umweltlexikon-online.de: Dezibel


Das D. (dB) ist eine Hilfsgröße zur Bestimmung eines Schallpegels.

Würde Schall in üblichen Druckeinheiten(Pa) angegeben, wäre es erforderlich, mit unhandlichen Zahlen im Bereich von 6 und mehr Zehnerpotenzen zu arbeiten. Denn so groß ist der Hörbereich des Menschen. Er beginnt bei der Hörschwelle (p0 = 20 mycroPa) und endet bei der Schmerzgrenze (20.000.000 mycroPa). Aus diesem Grund gibt man den Schalldruck p im logarithmischen Verhältnis zu einem Bezugsdruck, der Hörschwelle, an.

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Stand: 16. Oktober 2002
Erstellt: 9. Mai 2001
Angriff auf Wale unter falscher FlaggeAngriff auf Wale unter falscher Flagge
Hamburg / München: Forscher des Alfred Wegener Instituts für Polarforschung führen derzeit riskante Lärmexperimente in der Antarktis durch. Die Versuche werden von WDCS und WWF scharf kritisiert.
Fahrzeuge sollen leiser werdenFahrzeuge sollen leiser werden
Brüssel, 11.12.2011: Die Europäische Kommission legt heute einen Vorschlag zur Senkung des Geräuschpegels von Pkw, Lieferwagen, Bussen und Lkw vor. Darin ist vorgesehen, die Geräuschgrenzwerte von Pkw, Lieferwagen und Bussen in zwei Schritten um jeweils 2 dB(A) zu senken.
Walschutz im Schneckentempo: Schiffskollisionen und Unterwasserlärm bedrohen WaleWalschutz im Schneckentempo: Schiffskollisionen und Unterwasserlärm bedrohen Wale
Berlin, 08.07.2011: Trotz des seit 1986 geltenden Walfangverbots werden weltweit bis zu 1500 Großwale pro Jahr erlegt. Darauf weist die Umweltschutzorganisation WWF anlässlich der am Montag in Jersey beginnenden 63. Tagung der Internationalen Walfangkommission IWC. „Jeder Wal der aus angeblich wissenschaftlichen Gründen erlegt wird, ist einer zu viel.
Rudern für stille OzeaneRudern für stille Ozeane
Wädenswil, 26.04.2011: Ab Dezember 2011 rudert Janice Jakait über den Atlantischen Ozean. 7‘000 Kilometer, 120 Tage ohne Unterbrechung. Aus Freude an der Herausforderung. Doch das genügt ihr nicht. Sie rudert auch für stille Ozeane, denn unter Wasser gibt es viel zu viel Lärm.
Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Privilegierung von KinderlärmBundeskabinett beschließt Gesetz zur Privilegierung von Kinderlärm
Berlin, 16.02.2011: Das Bundeskabinett heute den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf für ein Gesetzes zur Privilegierung Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgeht, beschlossen. „Mit dem Gesetz zur Privilegierung des Kinderlärms setzen wir ein klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft.
Umweltlexikon-online.de ist ein Projekt des KATALYSE Institutes, Köln
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