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Rubrik: Gesundheit
| Stichwort: Psychopharmaka
Umweltlexikon-online.de: Psychopharmaka
Arzneimittel, welche die Psyche beeinflussen, z.B. Aufputschmittel, Beruhigungsmittel, Futtermittelzusätze und
T. müssen nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen werden (§ 21 AMG). Homöopathische Arzneimittel werden nur registriert (§ 38 ff. AMG).
Tierarzneimittel
,
Umgangssprachlich für Beta-Rezeptoren-Blocker, Pharmaka, welche die Wirkung der Streßhormone Adrenalin und Noradrenalin reduzieren.
Betablocker
,
Psychopharmaka, welche hauptsächlich eine ruhigstellende und oft auch muskelentspannende Wirkung haben.
Tranquilizer
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Stand: 5. März 2003
Erstellt: 16. Mai 2001