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Umweltlexikon-online.de: Akute Strahlenschäden


Akute Strahlenschäden (auch: Frühschäden) gehören zu den nicht stochastischen Strahlenschäden und treten bei kurzzeitigen Ganzkörperdosen (Strahlendosis) ab 0,5 Sv (Sievert) auf.

Ab solchen Dosen werden so viele Zellen durch die ionisierende Strahlung abgetötet oder funktionsgestört, daß innerhalb von Stunden oder Tagen zahlreiche Schäden sichtbar werden, die bis zum Tod führen können. Der Krankheitsverlauf ist um so schwerer, je höher die Dosis war. Speziell betroffen sind Zellen, die sich häufig teilen, insbesondere die blutbildenden Zellen im Knochenmark, deren Ausfall das Immunsystem schwächt bis lahmlegt, die Zellen des Darmepithels, deren Ausfall zu Störungen im Wasser - und Mineralhaushalt sowie Darmkoliken führt, und die Haarwurzel, deren Schädigung Haarausfall nach sich zieht.

Weitere mögliche Akute Strahlenschäden: Trübung der Augenlinse (Grauer Star), Hautschädigung, Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit, Mißbildungen, Tod- und Fehlgeburten durch Bestrahlung des Embryos. Symptome bei kurzzeitiger Ganzkörperbestrahlung ohne medizinische Behandlung s. Tab.. Den typischen Krankheitsverlauf nennt man Strahlenkrankheit (weitere Symptome dort). Todesfälle bis etwa 5 Sv sind meist Folge der erhöhten Infektionsbereitschaft.

Bei höheren Dosen sind Darmstörungen Haupttodesursache. Bis etwa 10 Sv Ganzkörperdosis haben Bestrahlte bei stationärer medizinischer Versorgung gute Chancen zu überleben. Bei den Überlebenden können zahlreiche Spätschäden (Strahlenschäden) auftreten: Krebs, unspezifische Lebensverkürzung, Sterilität, dauerhafte Immunschwäche ( Immunsystem ) etc.. Akute Strahlenschäden wurden bei Atombombenopfern in Hiroshima und Nagasaki ( Atomwaffen ) und bei Betriebsunfällen im Kernkraftwerksbereich beobachtet.

Lit.: L.Rausch: Mensch und Strahlenwirkung, München 1986

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Stand: 10. Februar 2012
Erstellt: 10. Februar 2012

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