Bestrahlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung ( Gamma-, Elektronen-, Röntgenstrahlen). Lebensmittelbestrahlung dient dem Abtöten von Mikroorganismen und der Keimhemmung, um die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern. Lebensmittelbestrahlung führt zu keiner radioaktiven Belastung(Radioaktivität) der Lebensmittel, wohl aber zu einer Vielzahl biochemischer Veränderungen.Im Jahre 1957 wurden erstmals in der BRD kommerziell Gewürze bestrahlt. Das "neue" Lebensmittelgesetz von 1959 verbot diese erste Anwendung Die Ernährungsindustrie befürwortet grösstenteils die Lebensmittelbestrahlung, kann sie doch für sich grosse Vorteile aus einer Lebensmittelbestrahlung ziehen. Auch die EG-Komission hat sich dem positiven Standpunkt der
Weltgesundheitsorganisation}: World Health Organisation (WHO).
Weltgesundheitsorganisation
zur Lebensmittelbestrahlung angeschlossen. Seit Dezember 1988 liegt den EG-Mitgliedstaaten nun der Vorschlag für eine EG-Richtlinie zur Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen vor. Folgende Lebensmittel(-gruppen) sollen zur Lebensmittelbestrahlung zugelassen werden.
Trockenfrüchte, Hülsenfrüchte, (Gemüse), Trockengemüse, Getreideflocken, getrocknete Kräuter und Gewürze, vorbehandelte Garnelen, entbeintes Geflügelfleisch und
siehe Kautschuk
Gummi
arabicum.
Zur Beschlussfassung der EG-Richtlinie zur Lebensmittelbestrahlung ist eine qualifizierte Mehrheit nötig, die aber bisher nicht zustande kam, da die Mitgliedstaaten unterschiedliche Forderungen zu der erstellten Lebensmittelliste haben.
Auch bei der Deklaration von bestrahlten Lebensmitteln und Lebensmitteln mit bestrahlten Zutaten herrscht grosse Uneinigkeit. Das von der EG-Komission vorgeschlagene Erkennungssymbol für bestrahlte Lebensmittel ist nicht für die Etikettierung von Endverbraucherware bestimmt, sondern beschränkt sich nur auf die Zwischenhändler (zum Beispiel Grosshandel).
Bis Anfang 1990 hatten rund 35 Staaten weltweit die {Lebensmittelbestrahlung} für bestimmte Lebensmittel zugelassen, in neun europäischen Staaten wurden bereits bestrahlte Lebensmittel gewerbsmässig auf dem Markt eingeführt. Abgesehen von einzelnen Markttestsgelangten bestrahlte Lebensmittel nicht direkt an den Verbraucher. In der Regel wurden diese von der Ernährungsindustrie als Zutat eingesetzt, weiterverarbeitet und anschliessend in den
Verkehr verursacht Umweltauswirkungen, die v.a. durch die Transportaktivitäten und durch den Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur entstehen.
Verkehr
gebracht.
Gefahren der Lebensmittelbestrahlung: Häufig fehlen den Lebensmitteln nach der Lebensmittelbestrahlung die typischen Verderbnismerkmale, und der Verbraucher wird wegen des atypischen Verderbs des Lebensmittels nicht gewarnt. So können nach der Lebensmittelbestrahlung zum Beispiel die typischen Verderbnisgerüche ausbleiben oder treten in geringerem Maße auf.
Ausserdem wird der Verdacht geäussert, dass manche
Große Gruppe einzelliger, haploider (einfacher Chromosomensatz, Chromosomen) Organismen, oftmals mit Plasmiden, aber ohne echten Zellkern.
Bakterien
und Schimmelpilze durch Strahlenbehandlung zum Wachstum angeregt werden. Die Lebensmittelbestrahlung kann dazu führen, dass bestehende Hygienevorschriften umgangen werden, dass mikrobiologisch nicht einwandfreie Ware nach der Lebensmittelbestrahlung in den Handel gelangt.
In Grossbritannien sind schon einige grosse Nahrungsmittelbetriebe wegen illegaler Lebensmittelbestrahlung von bakteriell befallenen Lebensmitteln zur Verantwortung gezogen worden. Überhaupt wird die gesamte Mikroflora, die sich bei gesunden, handelsüblichem Fleisch im biologischen Gleichgewicht befindet, durch Lebensmittelbestrahlung stark verändert. Resistente
Mikroskopisch kleine, einzellige Organismen, z.B. Bakterien, Blaualgen sowie ein großer Teil der Algen und Pilze.
Mikroorganismen
können sich aufgrund mangelnder Gegenspieler leicht vermehren. Es besteht die Möglichkeit, dass sich krankheitserregende Keime plötzlich unvorhergesehen stark vermehren.
Auch wertvolle Inhaltsstoffe werden bei der Lebensmittelbestrahlung verändert, bzw. es können sich neue Stoffe und reaktionsfreudige
Äusserst reaktionsfähige, kurzlebige chemische Spaltprodukte, die sofort mit anderen Molekülen weiterreagieren. Sie entstehen dadurch, dass die Bindungen in einem Molekül, die stets durch ein Elektronenpaar gebildet werden, so aufgetrennt werden, dass jedes Bruchstück ein Elektron enthält.
Radikale
bilden. Zu diesen gehört
W. (Wasserstoffsuperoxid, H2O2) ist in 30-40%iger Lösung stark ätzend.
Wasserstoffperoxid
, dem ein Teil der konservierenden Wirkung der Lebensmittelbestrahlung zugeschrieben wird.
W. (Wasserstoffsuperoxid, H2O2) ist in 30-40%iger Lösung stark ätzend.
Wasserstoffperoxid
entsteht bei der Lebensmittelbestrahlung von
Wasser ist eine Verbindung von zwei Wasserstoff- und einem Sauerstoffatom. Die Bezeichnung Wasser wird v.a. für den flüssigen Aggregatzustand verwendet, im festen, also gefrorenen Zustand wird es Eis genannt, im gasförmigen Zustand Wasserdampf Wasser bedeckt rund 2/3 der Erdoberfläche und befindet sich in einem ständigen Kreislauf.
Wasser
und ist als Zellgift und Mutagen (erbgutverändernde Substanz) bekannt und als Zusatzstoff in Lebensmitteln nicht zugelassen.
Zusätzlich verändert die Lebensmittelbestrahlung den Geschmack von Lebensmitteln, was ausführliche Testreihen bewiesen haben. Die Lebensmittelbestrahlung selbst führt zu Vitaminverlusten von bis zu 70 Prozent.
Die Lebensmittelbestrahlung wird ebenfalls zur Hemmung des Schimmelpilzbefalls bei exotischen Früchten und Erdbeeren eingesetzt. Die Folge ist, dass der Verbraucher über die tatsächliche Frische und Reife eines Produktes hinweggetäuscht wird. So wird. So finden wie in allen Lebensmitteln natürliche Abbauprozesse (zum Beispiel bei Vitaminen) statt, sie sind aber für den Verbraucher nicht erkennbar, da zum Beispiel Schimmel nicht mehr vorhanden ist.
Anlass zur Kritik geben vor allem die unzureichenden Nachweismethoden für die Lebensmittelbestrahlung. Seit Anfang der 80er Jahre sind nur wenige Verfahren zum Nachweis der Lebensmittelbestrahlung in die amtliche Sammlung der Untersuchungsverfahren aufgenommen wurden. Eine routinemässige Kontrolle von Lebensmitteln ist gegenwärtig nicht durchführbar, da kein allgemeingültiges Nachweisverfahren zur Verfügung steht.