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Umweltlexikon-online.de: Azofarbstoffe


Klasse von Farbstoffen und organischen Pigmenten, die als farbgebende Gruppe eine oder mehrere Azogruppen enthalten.

A. finden breite Verwendung, von Textilfarben über Lebensmittelfarben bis hin zu Beschichtungsstoffen. Zahlreiche A. sind als krebserregend bekannt geworden und wie z.B. das Buttergelb als Lebensmittelfarbstoff verboten. A. werden aus krebserregenden Rohstoffen hergestellt.

Ein Aufspalten der A. in ihre Komponenten auf der Haut (beim Tragen von Textilien) und auch im Organismus durch Aufnahme mit der Nahrung ist nicht ausgeschlossen. Zu einer Einstufung aller A. als krebserregend hat sich die MAK-Kommission bislang nicht durchgerungen ( MAK-Werte ). In Norwegen und Griechenland sind A. als Lebensmittelfarben gänzlich verboten.

In Deutschland gelten demgegenüber nicht einmal Beschränkungen für das als Lebensmittelfarbstoff eingesetzte Tartrazin. Von den bis 1991 EG-weit nach dem Chemikaliengesetz angemeldeten ca. 5.000 neuen Stoffen sind ca. die Hälfte A. oder deren Vorprodukte.

Stichwortstand 1993

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  • Textilfärbung
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Stand: 10. Februar 2012
Erstellt: 10. Februar 2012

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