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Umweltlexikon-online.de: Erneuerbare Energien Gesetz


Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)trat am 1. April 2000 in Kraft. Dieses Gesetz trat an die Stelle des früheren Stromeinspeisegesetzes und gilt unter Experten als das weltweit mit Abstand fortschrittlichste zur Markteinführung erneuerbarer Energien.

Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2004 ein Photovoltaik -Vorschaltgesetz zum EEG verabschiedet. Es regelt die Vergütung für Solarstrom aus Anlagen:

Erzeuger von Solarstrom erhalten 45,7 Cent pro Kilowattstunde als Grundvergütung. Dies gilt auch für große Freiflächenanlagen, soweit sie sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden. Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung: um 11,7 Cent pro Kilowattstunde bis 30 Kilowatt Leistung, für den darüber hinaus gehenden Anteil bis 100 kW um 8,9 Cent pro Kilowattstunde und für den 100 KW übersteigenden Anteil um 8,3 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 5 Cent pro Kilowattstunde für fassadenintegrierte Anlagen. Die Senkung der Vergütung für neue Anlagen von 5 Prozent pro Jahr wird beibehalten. Die Mindestvergütungen sind von der Inbetriebnahme 20 Jahre zu zahlen. Finanziert wird die Förderung über eine bundesweite Umlage aller Stromkunden in Höhe von rund 0,35 Cent pro Kilowattstunde (2004).

Die Vergütungssätze:
  • Strom aus Wind zwischen 6,19 Cent und 9,10 Cent/kWh
  • Strom aus Photovoltaik -Anlagen (siehe oben PV-Vorschaltgesetz)
  • Strom aus Wasserkraft mind. 7,67 Cent/kWh
  • Strom aus Biomasse zwischen 8,70 Cent und 10,23 Cent/kWh
  • Strom aus Geothermie zwischen 7,16 Cent und 8,95 Cent/kWh

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Stand: 14. Februar 2012
Erstellt: 28. Mai 2001

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