Startseite
|
Rubrik: Energie
| Stichwort: Erneuerbare Energien Gesetz
Umweltlexikon-online.de: Erneuerbare Energien Gesetz
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)trat am 1. April 2000 in Kraft. Dieses Gesetz trat an die Stelle des früheren Stromeinspeisegesetzes und gilt unter Experten als das weltweit mit Abstand fortschrittlichste zur Markteinführung erneuerbarer Energien.Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2004 ein
siehe Photovoltaik-Anlage und Solarzelle.
Photovoltaik
-Vorschaltgesetz zum
siehe Erneuerbare Energien Gesetz
oder Elektroenzephalogramm.
EEG
verabschiedet. Es regelt die Vergütung für Solarstrom aus Anlagen:
Erzeuger von Solarstrom erhalten 45,7 Cent pro Kilowattstunde als Grundvergütung. Dies gilt auch für große Freiflächenanlagen, soweit sie sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden. Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung: um 11,7 Cent pro Kilowattstunde bis 30 Kilowatt Leistung, für den darüber hinaus gehenden Anteil bis 100 kW um 8,9 Cent pro Kilowattstunde und für den 100 KW übersteigenden Anteil um 8,3 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 5 Cent pro Kilowattstunde für fassadenintegrierte Anlagen. Die Senkung der Vergütung für neue Anlagen von 5 Prozent pro Jahr wird beibehalten. Die Mindestvergütungen sind von der Inbetriebnahme 20 Jahre zu zahlen. Finanziert wird die Förderung über eine bundesweite Umlage aller Stromkunden in Höhe von rund 0,35 Cent pro Kilowattstunde (2004).
Die Vergütungssätze:-
Physikalisch: Bewegte elektrische Ladungen (Elektrizität) werden als elektrischer S. bezeichnet.
Strom
aus Wind zwischen 6,19 Cent und 9,10 Cent/kWh
-
Physikalisch: Bewegte elektrische Ladungen (Elektrizität) werden als elektrischer S. bezeichnet.
Strom
aus
siehe Photovoltaik-Anlage und Solarzelle.
Photovoltaik
-Anlagen (siehe oben PV-Vorschaltgesetz)
-
Physikalisch: Bewegte elektrische Ladungen (Elektrizität) werden als elektrischer S. bezeichnet.
Strom
aus
Wasserkraft gehört zu den regenerativen Energiequellen. Genutzt wird die kinetische und potentielle Energie des Wassers an Flüssen, Schleusen, Gezeitenkraftwerken und Staudämmen (Talsperren).
Wasserkraft
mind. 7,67 Cent/kWh
-
Physikalisch: Bewegte elektrische Ladungen (Elektrizität) werden als elektrischer S. bezeichnet.
Strom
aus
Als B. wird die auf der Erde vorhandene organische Substanz in lebenden, toten oder zersetzten Organismen bzw. deren Exkrementen bezeichnet. Biochemische Grundlage jeglicher B. ist der Kohlenstoff. Alle B. ist durch die von grünen Pflanzen gespeicherte Sonnenenergie entstanden.
Biomasse
zwischen 8,70 Cent und 10,23 Cent/kWh
-
Physikalisch: Bewegte elektrische Ladungen (Elektrizität) werden als elektrischer S. bezeichnet.
Strom
aus
G. ist die unterhalb der festen Oberfläche der Erde gespeicherte Wärmeenergie. Man nennt sie daher auch Erdwärme. G. ist eine Energieform, die höchsten Umweltansprüchen gerecht wird.
Geothermie
zwischen 7,16 Cent und 8,95 Cent/kWh
Weitere Meldungen zum Thema "Energie":
3948 Aufrufe seit August 2009
Stand: 14. Februar 2012
Erstellt: 28. Mai 2001
Weiterführende Informationen: