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Umweltlexikon-online.de: Abwärmenutzungsgebot


In einem früheren Entwurf zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist von einem Abwärmenutzungsgebot die Rede.

In der neuesten Fassung vom 14.5.90 wurde der Begriff Abwärme jedoch durch den Begriff "entstehende Wärme" ersetzt. Hierdurch wurde der Geltungsbereich des Gesetzes wesentlich weiter gefaßt. Aus diesem Grund wurde auch der Begriff Abwärmenutzungsgebot durch Wärmenutzungsgebot ersetzt.


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  • Bundesimmissionsschutzgesetz

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Stand: 10. Februar 2012
Erstellt: 10. Februar 2012

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