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Rubrik: Energie
| Stichwort: Abwärmenutzungsgebot
Umweltlexikon-online.de: Abwärmenutzungsgebot
"Bundesimmissionsschutzgesetz"
In einem früheren Entwurf zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist von einem Abwärmenutzungsgebot die Rede.In der neuesten Fassung vom 14.5.90 wurde der Begriff
Abwärme jedoch durch den Begriff "entstehende Wärme" ersetzt. Hierdurch wurde der Geltungsbereich des Gesetzes wesentlich weiter gefaßt. Aus diesem Grund wurde auch der Begriff Abwärmenutzungsgebot durch Wärmenutzungsgebot ersetzt.
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Zweck des B. (BImSchG) ist es, "Menschen sowie Tiere, Pflanzen und andere Sachen vor schädlichen Umwelteinwirkungen und, soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden, zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen" (1).
Bundesimmissionsschutzgesetz
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Stand: 10. Februar 2012
Erstellt: 10. Februar 2012
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