Startseite
|
Rubrik: Abfall
| Stichwort: TA-Abfall
Umweltlexikon-online.de: TA-Abfall
Zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift, die auf Grundlage des 4 Absatz 5 Abfallgesetz (Ermächtigungsgrundlage) erlassen wurde.Während die erste
Im Gegensatz zu Rechtsverordnungen, die allgemeine Rechte und Pflichten der Bürger begründen, binden die von der Exekutive erlassenen V. nur die Angehörigen der eigenen und der nachgeordneten Behörden, soweit sie Weisungen bzgl. der Auslegung und Durchführung von Gesetzen und anderen Rechtsnormen enthalten.
Verwaltungsvorschrift
die EG-Richtlinie zum Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe ins nationale Recht umsetzte, regelt die T. Anforderungen an die
siehe Atommüll, Abfall, kommunale Abfallbeseitigung, Abwässerreinigung
Entsorgung
von besonders überwachungsbedürftigen
Abfällen nach dem
S. ist ein juristischer Begriff im Umweltrecht, mit dem man einen rechtlichen Maßstab für die Begrenzung der Emissionen bezeichnet.
Stand der Technik
. Sie wurde 1990 in zwei Teilen erlassen.
6382 Aufrufe seit August 2009
Stand: 3. Juli 2004
Erstellt: 6. Mai 2001