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Umweltlexikon-online.de: TA-Abfall


Zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift, die auf Grundlage des 4 Absatz 5 Abfallgesetz (Ermächtigungsgrundlage) erlassen wurde.

Während die erste Verwaltungsvorschrift die EG-Richtlinie zum Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe ins nationale Recht umsetzte, regelt die T. Anforderungen an die Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen nach dem Stand der Technik . Sie wurde 1990 in zwei Teilen erlassen.


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Stand: 3. Juli 2004
Erstellt: 6. Mai 2001
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