Die Deponierung stellt das letzte Stadium beim Umgang mit Sonderabfällen dar. Sie ist auf Dauer angelegt und i.d.R. ein
siehe Atommüll
Endlager
für die abgelagerten Sonderabfälle. Sonderabfälle sollten möglichst getrennt nach Abfallsorten deponiert werden, um chemische Reaktionen der Abfälle untereinander zu vermeiden.
Ein Problem bei der Deponierung von Sonderabfällen ist die Annahmekontrolle. I.a. ist es nicht möglich, aus einer mehrere t umfassenden Sonderabfallieferung eine repräsentative Stichprobe zur Analyse zu ziehen. Daher ist eine Falschdeklaration und Falscheinlagerung nicht völlig auszuschließen.
Bei S. unterscheidet man zwischen oberirdischen und unterirdischen S.:
1. Oberirdische S.: Bis Ende der 60er Jahre war man der Ansicht, Sonderabfälle und Siedlungsabfälle (
Als A. werden bewegliche Gegenstände bezeichnet, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
Abfall
) gemeinsam ablagern zu können. Diese Art der Ablagerung führte zu einer Erhöhung der
Stoffe, die durch ihre chemische oder physikalische Wirkung in der Lage sind, Mensch und Umwelt zu schädigen.
Schadstoffe
im
Deponiesickerwasser und den gasförmigen Emissionen (
Durch mikrobiellen Abbau von organischen Abfällen in Deponien entsteht D..
Deponiegas
), so daß seit Mitte der 70er Jahre solche Mischdeponien nicht mehr betrieben werden.
1983 gab es in der BRD 79 oberirdische S. Die überwiegende Zahl sind betriebseigene Deponien. 1990 existierten in Westdeutschland 9 öffentlich zugängliche S. (s. Tab. zu
Eine Deponie ist ein lokal begrenzter, langfristig angelegter Ablagerungsort von Abfällen. Eine Müllkippe ist dagegen eine unorganisierte Abfallansammlung, die je nach Zusammensetzung des Abfalls Umwelt und Menschen gefährden kann.
Deponie
). Die
TA Abfall setzt eindeutige Zuordnungskriterien, welche Sonderabfälle oberirdisch deponiert werden dürfen. Jedoch sind die in der TA Abfall festgelegten
Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen.
Grenzwerte
für
Stoffe, die durch ihre chemische oder physikalische Wirkung in der Lage sind, Mensch und Umwelt zu schädigen.
Schadstoffe
im
Sickerwasser i.d.R. höher als die entsprechenden
Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen.
Grenzwerte
in der Schweiz oder in Österreich.
Die Kosten der Sonderabfalldeponierung betragen in Deutschland derzeit (1990) 300 DM/t.
Emissionen bei oberirdischen S.: Die Emissionen von S. beschränken sich im wesentlichen auf Sickerwasser, dessen Beschaffenheit bestimmt wird durch die Kontaktzeit zwischen Niederschlagswasser und Sonderabfall sowie durch den
Maß für den Säuregrad einer Lösung. Der Säuregrad wird durch die Anzahl der Wasserstoffionen in einem bestimmten Volumen der Lösung festgelegt.
pH-Wert
des Sonderabfalls. Die Schwermetallbelastung im Sickerwasser ist um so größer, desto saurer es ist. Aufgefangene Sickerwässer lassen sich reinigen, die dabei entstehenden Rückstände sind wiederum auf S. abzulagern. Eine Umfrage aus dem Jahre 1988 belegt, daß von 73 S.-Betreibern 31 (meist kleinere Spezialdeponien) kein Sickerwasser auffangen!
Z.T. werden Sonderabfälle vor ihrer Deponierung mit Schlämmen vermischt, um die Schadstoffkonzentration zu senken. Dies erhöht jedoch die Sonderabfallmenge und muß, unter Berücksichtigung des kleiner werdenden Deponieraumes, kritisch überprüft werden.
Weiterhin stellen adsorptiv gebundene Öle im Hinblick auf die unübersehbaren Reaktionsmöglichkeiten in der S. langfristige Quellen unerwünschter Umweltbelastungen dar.
Sicherheit von oberirdischen S.: Hinsichtlich der Langzeitsicherheit einer S. ist die natürliche Eignung des Standortes in Form eines sehr gering durchlässigen, natürlichen Untergrundes (z.B. Ton- oder Mergelschicht) eine wichtige Voraussetzung. Bei allen Bemühungen um eine gute Abdichtung der S. darf nicht davon ausgegangen werden, daß Dichtungssysteme einen Schadstoffaustrag aus S. langfristig verhindern können. Die Vermeidung von Sonderabfällen muß daher im Vordergrund aller Bemühungen stehen.
2. Unterirdische S.: Sonderabfälle, die extrem langlebig oder gut wasserlöslich sind, müssen aus der Biosphäre ferngehalten werden. Derzeit wird hierfür die Ablagerung in
Untertagedeponien von den politischen Entscheidungsträgern für den geeignetsten Weg gehalten. Gegenwärtig gibt es jedoch noch kein praktikables und aussagefähiges Bewertungsverfahren zur Beurteilung der Langzeitsicherheit von Untertagedeponien für Sonderabfälle.
Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen empfiehlt daher, sich an den Sicherheitskriterien für die Deponierung von radioaktiven Abfällen zu orientieren. Es ist damit zu rechnen, daß die Kapazitäten für die Untertagedeponierung in den nächsten Jahren ausgebaut werden.
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