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Rubrik: Abfall
| Stichwort: Mehrwegverpackungen
Umweltlexikon-online.de: Mehrwegverpackungen
Man unterscheidet Mehrweg(MW)-V. (z.B. Pfandflaschen) und Einweg(EW)-V. (z.B. Plastiktüten, Aludosen, Konservendosen oder Getränkekartons).
Verpackungen
für mehrfachen Gebrauch (z.B. Milchpfandflasche).M. verbrauchen i.d.R. weniger Rohstoffe und
Als Energie wird die Fähigkeit eines Systems bezeichnet, Arbeit zu leisten. Verschiedene Formen von Energie sind: Wärme, chemische, mechanische und elektrische Energie, die sich ineinander umwandeln lassen.
Energie
und verursachen eine geringere Abfallmenge. Durch Personaleinsparungen im Einzelhandel werden zunehmend M. verdrängt.
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Mit der Verabschiedung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes von 1994, das 1996 in Kraft trat, wurde eine einheitliche Rechtsgrundlage im Abfallbereich geschaffen.
Abfallgesetz
, Verpackungsmüll,
Jährlich werden in Westdeutschland ca. 3 Mrd Einwegtragetaschen verbraucht. Die mehrfache Verwendung der Plastik- oder Papiertragetasche ist zwar möglich, i.d.R. bleibt sie jedoch eine Einweg-Einkaufstasche.
Einkaufstasche
,
Die Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen, kurz V. (VerpackV), verabschiedet im Juni 1991, zielt darauf ab, die Verwendung umweltverträglicherer Stoffe bei der Herstellung von Verpackungen festzuschreiben und das Verpackungsaufkommen (Verpackungsmüll) zu minimieren durch Verpflichtung zur:
Verpackungsverordnung
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Stand: 9. Dezember 2010
Erstellt: 21. Mai 2001