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Umweltlexikon-online.de: Kreislaufwirtschaftsgesetz


Im 1996 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz werden Grundsätze und Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft festgelegt. Das Gesetz fordert, Abfälle in erster Linie zu vermeiden und in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen.

Siehe Stichwort: Abfallgesetz

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Stand: 24. Februar 2012
Erstellt: 11. Oktober 2004
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