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Rubrik: Abfall
| Stichwort: Kreislaufwirtschaftsgesetz
Umweltlexikon-online.de: Kreislaufwirtschaftsgesetz
Im 1996 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschafts- und
Mit der Verabschiedung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes von 1994, das 1996 in Kraft trat, wurde eine einheitliche Rechtsgrundlage im Abfallbereich geschaffen.
Abfallgesetz
werden Grundsätze und Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft festgelegt. Das Gesetz fordert, Abfälle in erster Linie zu vermeiden und in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von
Als Energie wird die Fähigkeit eines Systems bezeichnet, Arbeit zu leisten. Verschiedene Formen von Energie sind: Wärme, chemische, mechanische und elektrische Energie, die sich ineinander umwandeln lassen.
Energie
zu nutzen.Siehe Stichwort:
Mit der Verabschiedung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes von 1994, das 1996 in Kraft trat, wurde eine einheitliche Rechtsgrundlage im Abfallbereich geschaffen.
Abfallgesetz
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Erstellt: 11. Oktober 2004