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Rubrik: Abfall
| Stichwort: Einwegverpackungen
Umweltlexikon-online.de: Einwegverpackungen
Verpackungen, die nach Gebrauch/Verbrauch des Inhalts weggeworfen werden. Aus
Kunststoff (z.B. Joghurtbecher), aus
Metall (z.B. Bierdosen), aus Verbundmaterialien (z.B. Milchtüten). E. verbrauchen häufig mehr
Als Energie wird die Fähigkeit eines Systems bezeichnet, Arbeit zu leisten. Verschiedene Formen von Energie sind: Wärme, chemische, mechanische und elektrische Energie, die sich ineinander umwandeln lassen.
Energie
und Rohstoffe als
Verpackungen für mehrfachen Gebrauch (z.B. Milchpfandflasche).
Mehrwegverpackungen
und erhöhen v.a. die Abfallmenge (Hausmüll). Der Anteil der E. ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Das
Mit der Verabschiedung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes von 1994, das 1996 in Kraft trat, wurde eine einheitliche Rechtsgrundlage im Abfallbereich geschaffen.
Abfallgesetz
bietet Möglichkeiten des E.-Verbots oder der E.-Beschränkung. In diesem Zusammenhang wurde die Pfandpflicht für Kunststoff-Getränkeflaschen sowie das Verbot der Umverpackungen in der
Die Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen, kurz V. (VerpackV), verabschiedet im Juni 1991, zielt darauf ab, die Verwendung umweltverträglicherer Stoffe bei der Herstellung von Verpackungen festzuschreiben und das Verpackungsaufkommen (Verpackungsmüll) zu minimieren durch Verpflichtung zur:
Verpackungsverordnung
festgeschrieben.
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Man unterscheidet Mehrweg(MW)-V. (z.B. Pfandflaschen) und Einweg(EW)-V. (z.B. Plastiktüten, Aludosen, Konservendosen oder Getränkekartons).
Verpackungen
, Verpackungsmüll
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Stand: 4. Februar 2003
Erstellt: 10. Mai 2001