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Umweltlexikon-online.de: Bioabfall


Unter Bioabfall (auch Biomüll genannt) werden v.a. organische (pflanzliche und tierische) Abfälle aus privaten Haushalten und Garten verstanden, die durch Mikroorganismen, Bodenlebewesen und Enzyme abgebaut werden können.

Seit 1990 hat sich die Erfassung von Bioabfällen in den Kommunen fast flächendeckend durchgesetzt. Bioabfälle werden biologisch durch Kompostierung oder Vergärung behandelt. Die Folgeprodukte Kompost und Gärgut, werden im Garten- und Landschaftsbau sowie der Landwirtschaft eingesetzt. Das Gärgut und der Kompost müssen dabei die strengen hygienischen Anforderungen der Bioabfallverordnung erfüllen.

Organische Abfälle machen rund ein Drittel unseres Hausmülls aus. Sie können in modernen Kompostieranlagen oder im eigenen Garten zu wertvollem Kompost verarbeitet werden.

Neben Gartenabfällen, wie Rasenschnitt, Laub und verblühte Blumen gehören nur biologisch abbaubare Abfälle, wie Obst - und Gemüsereste, einschließlich Kaffeesatz samt Filter , Teebeutel, Essensreste, Knochen, Eierschalen, verdorbene Lebensmittel in den Biomüll. Tierische Lebensmittel, wie Wurst , Fleisch und Fisch dürfen in einigen Kommunen nicht in den Biomüll gegeben werden. Plastik und Verpackungen gehören dagegen nicht in den Biomüll.
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Stand: 2. Juni 2006
Erstellt: 25. Mai 2001

Weiterführende Informationen:

Umweltlexikon-online.de ist ein Projekt des KATALYSE Institutes, Köln
in Kooperation mit der André Sepeur Medienberatung, Saarlouis
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