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Rubrik: Abfall
| Stichwort: Abfallentsorgung
Umweltlexikon-online.de: Abfallentsorgung
Abfallentsorgung ersetzt im Abfallgesetz (1986) den Begriff Abfallbeseitigung.Abfallentsorgung umfaßt sowohl die stoffliche und energetische
Abfallverwertung umfaßt Maßnahmen, die dazu dienen, im Abfall enthaltene Wertstoffe bzw. Energiepotentiale zu verwerten (Recycling, getrennte Sammlung, Sortierung von Müll, Verpackungsverordnung).
Abfallverwertung
(
Bei der Produktion und beim Verbrauch von Gütern entstehen Abfälle. Die Rückführung dieser Abfälle in den Stoffkreislauf (Produktion - Verbrauch) durch Verwertung nennt man R.
Recycling
, Müllverbrennung,
Als P. bezeichnet man die Zersetzung von festen oder flüssigen Stoffen bei hohen Temperaturen (400-700 Grad C) unter Sauerstoffausschluß.
Pyrolyse
) als auch das Ablagern von
Abfällen (
Eine Deponie ist ein lokal begrenzter, langfristig angelegter Ablagerungsort von Abfällen. Eine Müllkippe ist dagegen eine unorganisierte Abfallansammlung, die je nach Zusammensetzung des Abfalls Umwelt und Menschen gefährden kann.
Deponie
) sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Lagerns und Behandelns.
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Stand: 10. Februar 2012
Erstellt: 10. Februar 2012
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