Umweltlexikon
Film über tierschutzgerechtes Management

Erstmals wollen Vertreter von Kommission, Parlament und Rat der EU den illegalen Import von Hölzern und Holzprodukten europaweit regeln.
Nie zuvor hat sich das Leben auf unserem Planeten so rasch verändert, wie in den vergangenen hundert Jahren. Immer mehr Lebensräume werden unbewohnbar, Tier- und Pflanzenarten sterben in geradezu unheimlichem Tempo aus.

Der Internationale Koordinierungsrat des UNESCO-Programms Der Mensch und die Biosphäre (MAB) wird im nächsten Jahr in Deutschland tagen.

Rund 20.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene fordern zusammen mit dem WWF die deutschen Kinderbuchverlage auf, ihre Produktion verantwortlich zu gestalten.

Klimaschutz im Wald muss die Interessen der Waldbewohner und den Schutz der Biodiversität berücksichtigen. Dies ist die Hauptforderung von CARE und WWF.

Rund 65.000 junge Aale wird Ministerin Ilse Aigner in der Havel aussetzen, mit dem Ziel, den Bestand der Tiere in den Flüssen zu stärken.
Mit insgesamt 5.000 Euro ist der Hochwasserpreis der Hochwassernotgemeinschaft Rhein e. V. dotiert, der sich vorallem an Kunstschaffende auch über den Mitgliedsbereich der HWNG Rhein hinaus richtet.
Suche
| |
Abgasgrenzwerte |
|
Für Kfz: Emissionsgrenzwerte für Kfz; für Kraftwerke: TA Luft, Großfeuerungsanlagenverordnung [weiter] |
|
|
| |
Abstandserlaß |
|
In einigen Bundesländern geltende Vorschriften zur Berücksichtigung von Abständen zwischen Industrie- und Gewerbegebieten einerseits und Wohngebieten andererseits im Rahmen der Bauleitplanung. [weiter] |
|
|
| |
Agenda 21 |
|
Der Begriff "Agenda" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Was zu tun ist". Im englischen Sprachgebrauch steht er auch für "Tagesordnung". Die A. beschreibt die Tagesordnung für weltweites Handeln im 21. Jahrhundert. [weiter] |
|
|
| |
Altanlagensanierungsprogramm |
|
Die Bundesregierung stellt im Rahmen eines Investitionsprogramms Fördermittel für die Nachrüstung bestehender Anlagen nach dem fortschrittlichen Stand der Technik zur Verminderung von Umweltbelastungen (Luft seit 1979, Abfall, Lärm und Abwasser seit 1985) bereit. [weiter] |
|
|
| |
Altlasten |
|
Als A. werden ehem. Deponien, Industrie- und Gewerbestandorte, undichte Leitungssysteme und defekte Abwasserkanäle und unsachgemäß gelagerte wassergefährdende Stoffe und chemische Kampfstoffe bezeichnet. [weiter] |
|
|
| |
Altöl |
|
Gebrauchte Schmier- und Kühlöle auf Mineralölbasis aus Motoren, Getrieben, Turbinen etc. Gefährliche Sonderabfälle, deren Sammlung und Behandlung seit 1987 durch die Altölverordnung geregelt ist. [weiter] |
|
|
| |
Altölverordnung |
|
Seit dem 1. November 1987 wird die Wiederaufarbeitung von Altöl, das beim Ölwechsel zu Hause, in Tankstellen und Werkstätten oder in der Industrie anfällt, in der neuen A. geregelt. [weiter] |
|
|
| |
Altstoffe |
|
Altstoffe sind alle Chemikalien, die zwischen dem 1.Januar 1971 und dem 18.September 1981 auf dem Markt der Europäischen Gemeinschaft gemeldet wurden und im Europäischen Verzeichnis EINECS (Altstoffinventar) gelistet sind. [weiter] |
|
|
| |
Anhörung |
|
Verfahrensschritt im Rahmen eines Gesetzgebungsprozesses zur Information der beratenden und entscheidenden Gremien. [weiter] |
|
|
| |
Arbeitsschutz |
|
Unter A. versteht man alle Maßnahmen zum Schutz vor und Vermeidung von Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen, die bei der Arbeit (Arbeitsplatz) und durch Arbeit entstehen, einschließlich Planung, Konstruktion, Herstellung, Import, Ausstellung, Inverkehrbringen, Betrieb und Verwendung von Produkten, die bestimmten A.-Anforderungen genügen müssen. [weiter] |
|
|
| |
Asbestsanierung |
|
Aufgrund der von Asbestprodukten in Gebäuden ausgehenden Gesundheitsgefährdung sind in vielen Fällen Sanierungsmaßnahmen erforderlich. [weiter] |
|
|
| |
Atomgesetz |
|
Das A. von 1959 (in der Fassung von 1985) regelt in Deutschland den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung und großtechnische Nutzung der Kernenergie (Kernkraftwerk, Wiederaufarbeitung) zu friedlichen Zwecken. [weiter] |
|
|
| |
Baugesetzbuch |
|
Das B. (BauGB), seit 1.7.1987 in Kraft, faßt die beiden Bundesgesetze über das Städtebaurecht, also das Bundesbaugesetz und das Städtebaugesetz, zusammen. [weiter] |
|
|
| |
Bauleitplanung |
|
Man unterscheidet im öffentlichen Baurecht zwischen dem auf Länderebene in Bauordnungen geregelten Bauordnungsrecht und dem auf Bundesebene im Baugesetzbuch (BauGB) geregelten Bauplanungsrecht. [weiter] |
|
|
| |
Bauproduktenrichtlinie |
|
Die B. hat die Zielsetzung, die Hemmnisse für den gemeinschaftsweiten Vertrieb von Bauprodukten zu beseitigen, die aus unterschiedlichen technischen Anforderungen resultieren und den europäischen Normungsorganisationen die Ausarbeitung technischer Spezifikationen für Mindestanforderungen zu übertragen. [weiter] |
|
|
| |
Benzinbleigesetz |
|
Das B. beschränkt den Bleigehalt von Benzin in der BRD seit 1.1.1976 auf 0,15 g/Liter, was heute nur noch den verbleiten Superkraftstoff betrifft. [weiter] |
|
|
< 1 2 3 4 5 6 7 >
© 1985 - 2007 KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung, Köln
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt und nur nach schriftlicher
Zustimmung des KATALYSE-Institutes frei zur weiteren Verarbeitung. Die Nutzung
der Texte, auch Auszugsweise zwecks Weiterverbreitung, insbesondere die
Speicherung auf andern Domains, bedürfen zuvor unserer schriflichen Zustimmung.
Weitere Informationen finden Sie im
Umweltlexikon-Impressum.
Druckansicht
powered by
oekoserve GmbH
Webmaster:
André Sepeur
Bildmaterial: Mit freundlicher
Unterstützung von Picturediscount.net